AGB

Die Auslieferung der Ware erfolgt grundsätzlich nach Zahlungseingang. Da es sich um ein Rohbauteil zur weiteren Beschichtung handelt, stellen optische Eindrücke (Farbton, Flecken, Kratzer usw.) keinen Grund zur Reklamation dar. Da der Zinküberzug des Bleches sich beim Umformen nie gleich verhält, ist eine leichte Rauigkeit (Versprödung) im Kantbereich nicht  auszuschließen und als normale Erscheinung anzusehen. Eine Warenrücknahme findet grundsätzlich nicht statt. Sollte eine Beschädigung durch die Transportfirma stattgefunden haben, so ist diese schriftlich und in bildhafter Form zu dokumentieren. Die Transportfirma muss den Schaden bei Auslieferung schriftlich bestätigen. Weitere Informationen finden Sie in den Verkaufsbedingungen.